Marcus Optendrenk zu Beamtenbesoldung: Neue Begründung hätte neue Expertenwürdigung zwingend erfordert

„Unbeirrbar und unbelehrbar“ habe sich die rot-grüne Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss aus Sicht des finanzpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Optendrenk, bei der heutigen Beratung über die Beamtenbesoldung erneut gezeigt. „Die von der rot-grünen Landesregierung vorgelegte neue Begründung stellt selbstverständlich einen neuen Beratungsgegenstand dar. Deshalb muss die Beratung wieder von Null an beginnen. Natürlich kommt es bei einem Gesetz auch auf den materiellen Inhalt der Begründung an, nicht nur auf die Gesetzesparagrafen. Das hat schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Somit wäre eine erneute Expertenanhörung zwingend erforderlich.“ Den Antrag der CDU-Fraktion auf diese Neubewertung der durch die Landesregierung vorgelegten neuen Begründung hat Rot-Grün gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten abgelehnt.
Zugleich hat Rot-Grün in der heutigen Ausschusssitzung per Abstimmung bekräftigt, dass es sich trotz neuer Begründung formal um den gleichen Beratungsgegenstand handele. Optendrenk: „Damit bleibt weiterhin klar: Die CDU-Landtagsfraktion fordert die rot-grüne Landesregierung auf, diesen offenkundig verfassungswidrigen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung zurückzuziehen. Alle Fachleute haben eindeutig festgestellt, dass dieses Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Es ist nicht vorstellbar, dass Rot-Grün bewusst ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz verabschieden will.“