CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Berger/Dr. Marcus Optendrenk
Einführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen
Der Landtag hat heute mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen in 3. Lesung dem Gesetz zur Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent für die Kommunalwahlen zugestimmt. Auf diese Weise soll die Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage gesichert und deren „Zersplitterung“ verhindert werden. Dazu erklären Dr. Berger und Dr. Optendrenk, Landtagsabgeordneten der CDU-Landtagsfraktion für den Kreisverband Viersen:
„Heute ist ein wichtiger Tag für die kommunale Demokratie und die mehr als 20.000 ehrenamtlich engagierten Kommunalpolitiker. Das lange Ringen der CDU-Landtagsfraktion um die Rückkehr zur Sperrklausel hat sich im Ergebnis gelohnt. Denn durch die heute verabschiedete Änderung der Verfassung werden die kommunalen Parlamente gestärkt und damit auch die Kommunalpolitik vor Ort.
Die CDU hat sich seit langem klar für die Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Durch die Verankerung der Sperrklausel von 2,5 Prozent in der Landesverfassung scheint der richtige Weg gefunden worden zu sein, den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen gerecht zu werden. Die Expertenanhörung zur verfassungsrechtlichen Normierung einer 2,5 Prozent-Sperrklausel hat uns in unserer Ansicht bestärkt, dass dieses Instrument politisch geboten und rechtlich möglich ist.
Wenn die kommunalen Parlamente wegen einer fehlenden Zugangshürde durch die Zersplitterung in ihrer Funktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bedroht sind, ist auch die Stärke unserer Kommunen bedroht. Daher muss die Politik alles daran setzen, die Arbeit der kommunalen Vertreter und Vertreterinnen zu verbessern. Damit sorgen wir auch in Zukunft dafür, dass die lokale Demokratie gelebt werden kann. Kommunales Ehrenamt ist Fundament der Demokratie.“