Marcus Optendrenk und André Kuper zum Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes:

BildTrickserei à la Walter-Borjans

Zur heutigen Vorstellung des Entwurfs des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes, erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Optendrenk, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

Marcus Optendrenk: „Die Landesregierung fährt das Land weiter auf Verschleiß. Mit der vorzeitigen Tilgungserhöhung des Darlehns vom landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb an das Land bedient sich die Landesregierung nur weiterer Trickserei. Die Landesregierung versucht sich hiermit bis zur Landtagswahl zu retten. Selbst die günstigen Rahmenbedingungen bei den Steuereinnahmen für die Länder nutzen dieser Landesregierung offenbar nicht mehr.“
André Kuper: „Seit Monaten fordern wir, dass  die Pauschale den tatsächlichen Flüchtlingszahlen folgt. Erst vor 20 Tagen wurde das Flüchtlingsaufnahmegesetz für das Jahr 2016 beschlossen – wider besseren Wissens mit offensichtlich zu geringen Flüchtlingszahlen. Denn schon zu diesem Zeitpunkt war klar, dass die Pauschalerstattung des Landes überholt war. Jetzt nutzt der Landesfinanzminister die erhöhten Bundesmittel durch die Spitzabrechnung der Flüchtlingskosten für Nordrhein-Westfalen, um  den Kommunen endlich die Mittel zu geben, die ihnen auf Grund der tatsächlichen Zahlen auch zustehen. Hier darf sich der Finanzminister nicht mit fremden Federn schmücken. Offen bleibt, wie die Landesregierung die Mammutaufgabe Integration finanziell bewältigen will. Gerade einmal 2,3 Prozent der zusätzlichen Ausgaben im 2. Nachtragshaushalt werden für Integrationsmaßnahmen ausgegeben. Ohne ein Finanzierungskonzept auch zur Unterstützung der Städte und Gemeinden wird die Integration nicht gestaltet, sondern lediglich verwaltet.“