Die aktuelle Bestrebung der rot-grünen Landesregierung, die Verfassung dahingehend zu verändern, dass Ausländern aus Nicht-EU-Ländern ein generelles kommunales Wahlrecht zugesprochen wird, stößt bei der Landtagskandidatin für Krefeld und Tönisvorst, Britta Oellers, sowie den beiden Landtagsabgeordneten für den Kreis Viersen, Stefan Berger und Marcus Optendrenk auf Widerstand.
„Eine solche Gesetzesvorlage ist nicht nur verfassungswidrig sondern stellt auch den Grundgedanken des Wahlrechts in Frage“, so Optendrenk. Der Landtagsabgeordnete dazu weiter, „Wir verweisen als CDU auf die Möglichkeit das Wahlrecht heute schon über die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.“
Auf der Klausurtagung des CDU Bezirksverbands Niederrhein am vergangenen Samstag, wurde die im Landtag angestoßene Abstimmung ebenfalls thematisiert und von den Teilnehmern per Beschluss entschieden abgelehnt.
„Dieses Gesetz fördert nicht die Integration von Menschen von außerhalb der EU, sondern führt gerade zu einer Entfremdung und zur weiteren Verstärkung ausländischer Politik in Nordrhein-Westfalen“, so Britta Oellers. Stefan Berger fügt hinzu: “Das Wahlrecht darf in dem Zusammenhang nicht als Bedingung zu guter Integration sondern als Ergebnis gelungener Integration verstanden werden.“
Alle drei Unionspolitiker sind sich darüber einig, dass eine Verfassungsänderung, wie von Rot-Grün gefordert schon alleine vor dem Hintergrund der zurzeit geführten Diskussion um die Mobilisierung der türkischstämmigen Wähler in Deutschland durch die türkische Regierung, ein absolut falsches Signal seien.