Der CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Optendrenk informiert darüber, dass die Landesregierung von NRW beschlossen hat, den Kommunen bei der finanziellen Bewältigung der Corona-Krise helfen:
„Angesichts der Corona-Pandemie stehen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vor enormen Herausforderungen. Sie werden Ertragsausfälle, weniger Gewerbesteuern, zu verzeichnen haben, müssen zudem vermehrt soziale Einrichtungen unterstützen und Gehälter weiter zahlen. Dass die Gemeinden und Gemeindeverbände jetzt Finanzmittel aus dem 25-Milliarden-Rettungsschirm des Landes erhalten können, ist daher eine gute und wichtige Nachricht für unsere Kommunen. Ein Milliarden-Hilfsprogramm für die Wirtschaft hat NRW bereits aufgelegt, jetzt wollen wir auch die kommunalen Strukturen für die Zukunft absichern. Die NRW-Koalition steht auch und gerade in der Krise an der Seite der Kommunen.
Denn: „Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. Sie handeln zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen.“ So steht es in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und so ist es.
Kern der finanzpolitischen „Isolationsmaßnahme“ soll eine Aktivierung der Finanzschäden im Wege einer Bilanzierungshilfe sein, die nach erster Aktivierung im Jahr 2020 erstmals 2025 linear über 50 Jahre in die Ergebnisrechnungen abgeschrieben werden soll. Mit den corona-bedingten Finanzschäden korrespondierende Kreditaufnahmen sollen als Verbindlichkeiten für Investitionen passiviert werden können. Die Tilgung der neu aufgenommenen Kreditmittel erfolgt konjunkturgerecht innerhalb von 50 Jahren.
Der Krediterlass des Landes Nordrhein-Westfalen soll derart zu ändern, dass für festverzinsliche Liquiditätskredite Laufzeitvereinbarungen von bis zu 50 Jahren getroffen werden dürfen. Im weiteren Verlauf soll über die landeseigene Förderbank NRW.BANK dafür Sorge getragen werden, dass über diese die Sicherung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität erfolgen kann.
Jetzt gilt es, den Kommunen Wege zu vergaberechtlichen Erleichterungen für die Beschaffungen für den Gesundheitsschutz, zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung und für Planungs- und Bauleistungen zu ermöglichen. Über Erleichterungen im Vergaberecht kann die öffentliche Hand so Beschäftigung in der aktuell schwierigen Zeit sichern und Betriebe und Wirtschaftsbranchen schnell unterstützen. Neben den bestehenden Möglichkeiten müssen wir in der aktuellen Situation auch neue Wege nutzen. Dazu gehören auch vergaberechtliche Erleichterungen bei Förderungen aus Bund-Länder-Programmen.
Darüber hinaus wird das Kommunalministerium prüfen, ob Krankenhäuser und Verkehrsgesellschaften in öffentlicher Hand, beispielsweise Flughäfen, Häfen, Bus- und Bahngesellschaften, Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen erhalten können. Für finanzschwache Kommunen wird ein „Sonderhilfengesetz Stärkungspakt“ erarbeitet, damit konjunkturelle Einbrüche der Corona-Krise eingeleitete Haushaltskonsolidierungen nicht gefährden oder zunichtemachen. Bedürftige Kommunen sollen mit bislang nicht verplanten Finanzmitteln aus dem Stärkungspakt – insgesamt rund 343 Millionen Euro – finanziell entlastet werden. All diese Maßnahmen haben neben akuter Hilfe ein gemeinsames, übergeordnetes Ziel: vergaberechtliche Erleichterungen in den gemeinsamen Investitionsprogrammen für ein zügiges „Wiederanfahren“ nach der COVID-19-Pandemie.“
Die vollständige Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion finden Sie hier: Kommunalschutzpaket
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