Der Nettetaler CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Optendrenk informiert über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2020 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 – GFG 2020)
Die Corona-Pandemie stellt alle Länder dieser Welt vor ungeahnte Herausforderungen. Die Pandemie hat, neben den gesundheitlichen Schäden Einzelner, einen wirtschaftlichen Einbruch verursacht, der durch die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus noch verschärft wird. Damit führt die Corona-Pandemie die öffentlichen Haushalte in der Bundesre-publik Deutschland und in Nordrhein-Westfalen sowie in jeder unserer Kommunen in große Herausforderungen: Die Neuverschuldung betrifft derzeit alle staatlichen Ebenen. Neben zusätzlichen Ausgaben sind dafür die nahezu zeitgleich zurückgehenden Einnahmen verantwortlich.
Um die Kommunen bei den daraus ggf. entstehenden Liquiditätsengpässen zu unterstützen, werden das für Kommunales und das für Finanzen zuständige Ministerium in die Lage versetzt, Abweichungen von den nach dem GFG 2020 noch ausstehenden Auszahlungsterminen festlegen. Die neu eingefügte Vorschrift ermöglich ein flexibles Reagieren auf die Bedürfnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände. Das Land zieht die Zahlungen an die Kommunen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz auf den 1. Juli vor. Damit sollen die Einnahmeausfälle der Städte und Gemeinden aufgrund der Corona-Krise aufgefangen werden. Weitere Hilfen werden folgen.
Weitere Informationen können Sie im nachfolgenden Gesetzesentwurf lesen: GFG_2020MMD17-9374