Bund stockt Soforthilfe für Flüchtlinge noch für dieses Jahr um zusätzlich 1 Milliarde Euro auf – Die 3,65 Mio. Euro für den Kreis Viersen müssen auch bei uns ankommen!
Auf dem gestrigen Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern wurde ein wichtiges Maßnahmenpaket mit schnellen Finanzhilfen und langfristigen Konzepten zum Asylrecht beschlossen. Das wird auch dem Kreis Viersen helfen, die Herausforderungen der steigenden Flüchtlingszahlen zu meistern. Noch für dieses Jahr stellt der Bund eine weitere Milliarde Euro zur Versorgung der Flüchtlinge bereit – davon gehen 216 Millionen Euro nach Nordrhein-Westfalen. Insgesamt fließen somit in diesem Jahr zwei Milliarden Euro vom Bund für die Unterbringung, medizinische Versorgung und Ernährung der Flüchtlinge an Länder und Kommunen. Ab dem kommenden Jahr will sich der Bund dann dauerhaft mit einer Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Asylverfahrens an den Kosten beteiligen.
Die zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes allein für dieses Jahr sind eine immense Hilfe für unseren Kreis Viersen. Die Kommunen müssen sich um immer mehr Flüchtlinge und Asylbewerber kümmern und dabei wird auch der Kreis Viersen bislang von der Landesregierung mit einer völlig unauskömmlichen Flüchtlingskostenpauschale von gerade einmal 631 Euro pro Monat im Stich gelassen. Umso wichtiger ist es, dass die Bundeshilfe jetzt auch da ankommt, wo sie dringend gebraucht wird: in den Städten und Gemeinden. Dann kann auch der Kreis Viersen von dieser Hilfe in Höhe von 3,65 Mio. Euro profitieren. (Für Aufstockung der Bundesmittel „Flüchtlingshilfe“ je Gemeinde und Stadt siehe Anhang!)
Geld allein hilft aber nicht. Gerade in Nordrhein-Westfalen erleben wir an vielen Stellen ein Organisationsversagen der Landesregierung bei der Erfassung und Registrierung der Flüchtlinge. Das nun beschlossene Gesetzespaket mit vielen Erleichterungen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive sowie den gleichzeitig notwendigen Verschärfungen für Asylbewerber ohne Bleibeperspektive, ist ausgewogen und sachlich notwendig.
Albanien, Kosovo und Montenegro als weitere „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen und Asylbewerber künftig für die Dauer des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu halten und ihnen dort überwiegend Sachleistungen zu gewähren wird helfen, Fehlanreize zu beseitigen. Die Verfahren werden so beschleunigt, damit Platzkapazitäten für die wirklich Schutzbedürftigen besser genutzt werden können. Die gleichzeitigen Verbesserungen im Rahmen der Integration von Flüchtlingen sind ein wichtiges Zeichen für die vor Krieg und Terror fliehenden Menschen. Mit besseren Zugängen zu Integrationskursen, neuen berufsbezogenen Sprachkursen und der Lockerung des Leiharbeitsverbots wird eine bessere und schnellere Integration anerkannter Flüchtlinge erreicht. So können Flüchtlinge zu Mitbürgern werden. Auch diesen Beschlüssen muss die Landesregierung im Bundesrat zustimmen und sie konsequent umsetzen.
Aufstockung der Soforthilfe je Gemeinde und Stadt