Mit Unverständnis und harter Kritik haben die Kreis Viersener CDU-Landtagsabgeordneten Stefan Berger und Marcus Optendrenk auf die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes reagiert. „Mit diesem Gesetz bittet Rot-Grün bei der Dichtheitsprüfung die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Viersen zur Kasse“, stellte Stefan Berger fest. „Der rot-grüne Gesetzesentwurf sieht hier die zwingende Dichtheitsprüfung aller privaten Abwasserleitungen in Trinkwasserschutzgebieten vor“, erläuterte Marcus Optendrenk. Diese Maßnahme belastet die Eigentümer mit 2.000 bis zu 5.000 Euro und muss für die vor 1965 errichteten Häuser bis zum 31. Dezember 2015 und für alle anderen Gebäude bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. Im Einzelfall können sogar Sanierungskosten bis zu 20.000 Euro entstehen. Berger und Optendrenk haben im Landtag gegen den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung gestimmt.
Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass das Gesetz die Städte und Gemeinden darüber hinaus ermächtige, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten die Einzelheiten der Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung für alle Abwasseranlagen zu regeln. Dadurch werde die Verunsicherung in der Bevölkerung zunehmen, denn die rot-grüne Landesregierung kann weitere Trinkwasserschutzgebiete ausweisen und die Kommunen können eigene Prüfpflichten einführen.
Die CDU habe dagegen ein klares und bürgerfreundliches Konzept zur Dichtheitsprüfung vorgelegt. Optendrenk: „Abwasserrohre müssen dicht sein. Zugleich setzen wir auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Daher setzen wir uns auch weiter dafür ein, dass eine Prüfung von privaten Abwasserkanälen nur dann durchgeführt werden muss, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie undicht sind.“
Aufgrund der tiefen Einschnitte in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger durch die bevorstehende Dichtheitsprüfung wurde auf Antrag der CDU namentlich abgestimmt, so dass für jeden Bürger deutlich wird, wie die einzelnen Abgeordneten entschieden haben.
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