Das Förderprogramm der Landesregierung ,Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet´ ist an den Start gegangen: Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen. Diese Förderung kann auch dem Kreis Viersen zugutekommen. Ziel des Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt bei uns in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar zu machen.
„Es ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung des Landes für Menschen, die sich für unsere Heimat engagieren und dafür ihre Zeit investieren. Wir im Kreis Viersen sind jetzt aufgerufen, uns am Heimatförderungsprogramm zu beteiligen. Je früher wir aktiv werden, desto schneller können wir davon profitieren“, so die Landtagsabgeordneten Berger, Oellers und Optendrenk.
Hintergrund: Die fünf Elemente der Heimatförderung
Die Formulare für eine Antragsstellung und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Heimat-Ministeriums abrufbar: www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm
Heimat-Scheck
Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt. Der „Heimat-Scheck“ kann auch bei uns im Kreis Viersen der Möglichmacher für gute Ideen und kleine Projekte sein, die nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen.
Heimat-Preis
Für innovative Heimatprojekte kann auch der Kreis Viersen einen vom Land finanzierten Preis ausloben, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich vorbildliche Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Eine Stadt oder Gemeinde des Kreises Viersen kann vom Land ein Preisgeld von 5.000 Euro erhalten, sofern sie sich per Ratsbeschluss zur Teilnahme entscheidet. Der Kreis Viersen kann vom Land ein Preisgeld von 10.000 Euro erhalten, sofern er sich per Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheidet.
Heimat-Werkstatt
Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden. Jede Region – ob Stadtviertel oder Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich Menschen identifizieren. Vertreter von Initiativen und Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. Zum Beispiel kann in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure ein ortstypisches Kunstwerk verwirklicht werden. Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger kann der Kreis, eine Stadt oder eine Gemeinde des Kreises Viersen aber auch Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein.
Heimat-Fonds
Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat-Fonds“ erfolgt vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden. Jetzt sind Initiativen bei uns im Kreis Viersen am Zug.
Heimat-Zeugnis
Im Fokus steht die Schaffung und Bewahrung von Bauwerken, Gebäuden oder Orten in der freien Natur, die in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägen. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 Prozent (Private) bzw. 80 Prozent (Kommunen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: 2018-08-16 Brief aus Düsseldorf zur Heimatförderung