Das Landeskabinett hat das Entfesselungspaket III auf den Weg gebracht. Es sieht vereinfachte Planungen und schnellere Genehmigungsverfahren für den nordrhein-westfälischen Wirtschaftsstandort vor. In einem ersten Schritt hat die Landesregierung das Verfahren zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Damit sollen die Planungsverfahren vereinfacht, gestrafft und unkomplizierter gestaltet werden. Dazu erklären die Angeordneten Optendrenk, Berger und Oellers:
„Die NRW-Koalition baut weiterhin Bürokratie ab, damit Unternehmen wachsen und Arbeitsplätze schaffen können. Wir nehmen den Unternehmen damit weitere Steine aus dem Rucksack. Nach den Entfesselungspaketen I und II mit insgesamt 39 entlastenden Maßnahmen wie der Abschaffung der Hygieneampel, der Verschlankung des Tariftreue- und Vergabegesetzes oder der elektronischen Unterschrift, kommt jetzt das Entfesselungspaket III.
Nordrhein-Westfalen gewinnt damit weiter an Tempo. Im Standortwettbewerb hat das Land bislang darunter gelitten, dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Vergleich zu anderen Bundesländern und unseren europäischen Nachbarn zu lang gedauert haben. Dem bereiten wir nun ein Ende.“
So ist eine Beschleunigung von Regionalplanverfahren vorgesehen. Bisher galt eine Mindestbeteiligungsfrist von zwei Monaten. Durch den Wegfall einer verpflichtenden Erörterung soll das Verfahren in einem Monat abgeschlossen sein. Außerdem werden die sogenannten Zielabweichungsverfahren durch die unkompliziertere Gestaltung der Mitwirkungsregelungen erheblich beschleunigt. Schließlich soll die Anfragepflicht der Kommunen bei der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung in ein Beratungsrecht umgewandelt werden. In einem nächsten Schritt folgt die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf. Das Kabinett wird sich dann noch vor Jahresende erneut mit dem Paket befassen.
Darüber hinaus sollen immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bisher dauern Genehmigungsverfahren oft länger als in anderen Bundesländern oder etwa in den Niederlanden. Ziel ist in Zukunft eine Verfahrensdauer von drei bis sieben Monaten bei vollständigen Antragsunterlagen. Erreicht werden kann dies unter anderem durch die Digitalisierung des Anzeigeverfahrens und des Genehmigungscontrollings. So werden im Interesse der Wirtschaft rechtssichere und unter Umweltaspekten wirksame Verfahren entwickelt.
Weitere Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung wirtschaftlicher Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen wurden auf den Weg gebracht:
Erweitertes Gewerbe-Service-Portal.NRW: Seit 1. Juli 2018 ist die elektronische Entgegennahme von Gewerbeanmeldungen durch die Wirtschaftskammern sowie deren elektronische Weiterleitung an die kommunalen Ordnungsbehörden über das Gewerbe-Service-Portal.NRW möglich. Die Funktionalitäten werden schrittweise weiter ausgebaut: In den nächsten Monaten sind auch Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben sowie die Eintragung in die Handwerksrolle elektronisch und medienbruchfrei möglich. Bis Ende des Jahres kann auch die Gebührenerhebung über das Gewerbe-Service-Portal.NRW erfolgen.
Erleichterte Nutzung Erneuerbarer Energien: In Nordrhein-Westfalen werden nutzbare Erdwärmepotenziale in größeren Tiefen vermutet, deren Untersuchung, Erkundung und Erschließung aufgrund einer Erlassregelung der Vorgängerregierung quasi verhindert wurde. Mit der Aufhebung des sogenannten Bohrerlasses vom 18.11.2011 werden nun diese Hemmnisse zur Nutzung der Tiefengeothermie in Nordrhein-Westfalen beseitigt. Die Gewinnung von Erdenergie ist damit leichter als bisher.
Die vollständige Pressemitteilung: 2018-09-28 PM Entfesselungspaket III