Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat kürzlich die Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Das Grundsystem der Personalverteilung folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo die größten polizeilichen Belastungen bestehen. Daneben erfolgt auch die notwendige Verstärkung des Staatsschutzes in NRW mit insgesamt 60 Stellen. Die Schaffung von zwei weiteren Einsatzzügen in Bochum und Essen ist von der NRW-Koalition versprochen worden und wird nun eingelöst.
Es ist erfreulich, dass der Kreispolizeibehörde Viersen in diesem Jahr insgesamt 476 Stellen zugewiesen werden. Das sind fünf Stellen mehr als im Jahr 2017. Hierunter fallen sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Regierungsbeschäftigte. „Der Regierungswechsel wirkt sich positiv aus“, so die CDU-Landtagsabgeordneten Berger, Oellers und Optendrenk. „Wir haben 2017 die Neueinstellungen bei der Polizei auf 2.300 erhöht und in diesem Jahr zusätzlich 500 Stellen für Verwaltungsangestellte geschaffen. Im Jahr 2019 werden wir die Rekordzahl von 2.400 Polizisten einstellen. Dies hat es in der Geschichte von NRW noch nicht gegeben, wird sich aber auf Grund der Ausbildungszeiten erst in 3 Jahren auf die Behörden vor Ort auswirken. Es ist sehr erfreulich, dass es ab 2020 durch die vielen neuen Stellen einen Anstieg an Polizistinnen und Polizisten geben wird – und das trotz der anstehenden altersbedingten Pensionierungen und der völlig unzureichenden Einstellungspolitik der Vergangenheit, die noch immer nachwirkt. Die dreijährige Durststrecke, die durch die Ausbildung zusätzlicher Polizeianwärterinnen und -anwärter entsteht, wird konsequenterweise durch eine höhere Zuteilung von Regierungsbeschäftigten kompensiert, die unsere Polizisten von administrativen Aufgaben entlasten. Dadurch können wir die Gesamtzahl der Stellen in vielen Polizeipräsidien und Kreispolizeibehörden steigern, beziehungsweise eine Reduzierung der Gesamtstellen verhindern. Damit erfüllen wir unser Versprechen, Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen.“ Die besonderen Anforderungen eines Grenzkreises werden die CDU-Abgeordneten weiterhin in Düsseldorf zur Sprache bringen.
Hintergrund:
Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.
Die vollständige Pressemitteilung: Brief aus Düsseldorf zur Situation der Polizei