CDU Landtagsabgeordnete Britta Oellers und Dr. Marcus Optendrenk: Kreis Viersen erhält auch 2021 mehr Geld vom Land

Die Kommunen in NRW bekommen laut der aktuell vorläufigen Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz  2021  des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen erneut Zuweisungen in Rekordhöhe. Die nordrheinwestfälische Ministerin für den Bereich Kommunales Ina Scharrenbach sagte dazu: „Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, soll das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 auf rund 13,573 Milliarden Euro festgesetzt werden.“

Auch der Kreis Viersen und seine neun Städte und Gemeinden erhalten auch im kommenden Jahr mehr Zuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen und profitieren von den erhöhten Zuweisungen. Für den Kreishaushalt beträgt der Zuwachs voraussichtlich knapp 1,9 Millionen Euro im Vergleich zu 2020.

Bei den Städten und Gemeinden sind es im Saldo gut 1,1 Millionen Euro. Die Zahlen errechnen sich aus der jeweiligen eigenen Steuerkraft der Städte und Gemeinden im Vorjahreszeitraum und stellen einen Ausgleich durch Landesanteile am Steueraufkommen dar. Haben die Kommunen in der Vergangenheit hohe eigenen Steuereinnahmen gehabt, so sinkt die Zuweisung des Landes, gab es Steuereinbrüche bei einzelnen Städten, dann steigen dort die Zuweisungen für das Folgejahr. In den Zahlen sind auch die Pauschalen etwa für die Schul- und Sportförderung enthalten.

Hintergrund – Eckpunkte zur Gemeindefinanzierung 2021:

  • Das GFG erfährt vor diesem Hintergrund eine Aufstockung aus dem NRW-Rettungsschirm in Höhe von rd. 928 Mio. EUR, um auf diese Weise nicht nur keinen Rückgang, sondern eine weiterhin positive Entwicklung der Gemeindefinanzierung zu gewährleisten.
  • Hinsichtlich der Verteilung der Finanzzuweisungen werden im GFG 2021 die Regelungen des GFG 2020 für die aus den Grunddaten zu entwickelnden Bedarfsparameter (Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze, Hauptansatzstaffel) beibehalten.
  • Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale wird von 130 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro aufgestockt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://mhkbg.nrw/ministerin-scharrenbach-landesregierung-nordrhein-westfalen-sichert-kommunalfinanzen-fuer-2021-0

Die Gesamtzuweisungen des Landes ergeben sich aus der beigefügten Tabelle in der vollständigen Pressemitteilung: PM – GFG 

Statementkachel GFG