Das Ministerum für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat den NRW-Inklusionsscheck gestartet.
Gefördert werden können vielfältige Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung der Barrierefreiheit: beispielsweise inklusive Festivitäten und Veranstaltungen aller Art, Vorhaben von Kirchengemeinden, Musikprojekte, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten oder die Anschaffungen mobiler, rollstuhlgerechter Rampen mit max. 2000 Euro.
Informationen und Förderantrag können eingesehen werden unter: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck