Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schafft die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr 100 Mio. Euro an die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden zu verteilen.
„Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln. Damit steigen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Zusätzlich leiten wir, die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel, aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von ca. 10 Mio. Euro an die Kommunen weiter. Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, alle weiteren Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, erklären die Abgeordneten Berger, Oellers und Optendrenk.
Für den Kreis Viersen bedeutet das eine finanzielle Entlastung um insgesamt 1.376.416 Euro. Eine gerechte Verteilung der Gelder muss die finanzielle Belastung der einzelnen Kommune durch die Flüchtlinge vor Ort berücksichtigen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich daher zu 40 % nach der Anzahl der geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 sowie zu 60 % nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AwoV, Stichtag 1 Januar 2018)
Durch die Zahlung eines Mindestbetrages von 50.000 Euro wird auch die Integrationsarbeit in kleineren Gemeinden besonders berücksichtigt und gesichert“, erläutern die Abgeordneten weiter.
Stadt/ Gemeinde Auszahlungsbetrag in Euro:
Viersen 395.693
Willich 133.680
Nettetal 235.675
Kempen 160.196
Tönisvorst 104.297
Schwalmtal 93.796
Brüggen 87.461
Grefrath 115.618
Niederkrüchten 50.000