Die Kreis Viersener CDU-Landtagsabgeordneten Stefan Berger und Marcus Optendrenk werden gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion und der FDP-Fraktion beim Landesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen das von Rot-Grün verabschiedete Gesetz zur Beamtenbesoldung anstrengen. „Zur Klage berechtigt sind ein Drittel der Abgeordneten des Landtags“, erläuterten Berger und Optendrenk, die die Klageschrift mit unterzeichnen werden. „Vor dem Verfassungsgericht klagen nicht Fraktionen, sondern die Abgeordneten.“
Gegenstand der Klage ist das am Mittwoch im Landtag beschlossene Gesetz zur Beamtenbesoldung. Es betrifft nicht nur die Beamten bei der Landesverwaltung, sondern auch die Kommunalbeamten in den Rathäusern und Kreishäusern im Kreis Viersen. „Dieses Gesetz verstößt gegen unsere Verfassung“, sagte Berger und verwies auf das einhellige Urteil unabhängiger Experten und Juristen. Bei einer Landtagsanhörung haben 20 von 21 Fachleuten die Verfassungsverstöße bekräftigt. Berger: „Es ist Pflicht für die Opposition, gegen einen solchen, offenkundigen Verfassungsverstoß vorzugehen. Wir dürfen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.“ Bis kurz vor der Landtagsdebatte hat die CDU-Fraktion im Landtag die rot-grüne Landesregierung aufgefordert, das verfassungswidrige Gesetz zurückzuziehen. „Rot-Grün blieb unbeirrt und hat das Gesetz nach dem Motto »Augen zu und durch« kaltschnäuzig durchgepeitscht.“
Gegen die Verfassung verstößt das Gesetz an mehreren Punkten: So werden sowohl das Alimentationsprinzip, das Abstandsgebot wie auch das Leistungsprinzip verletzt. „Die Nullrunde stellt tatsächlich eine Absenkung der Vergütung dar“, stellte Optendrenk fest. Es dürfe auch keine Nivellierung oder gar nur eine symbolische Differenzierung geben. Zudem dürften Beamte nicht einseitig zu einem Sonderopfer herangezogen werden: „Es müsste ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Haushaltssanierung vorliegen“, erläuterte der Abgeordnete – aber das hat Rot-Grün selbst nach Auffassung des unabhängigen Landesrechnungshofs nicht vorgelegt.
Die Abgeordneten bezeichneten das Beamtenbesoldungsgesetz als „politisch falsch“. Sie kritisierten die „Gutsherrenart“ der rot-grünen Landesregierung, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, ohne vorher mit den Beamtenverbänden und den Gewerkschaften zu sprechen. „Rot-Grün hat die Grundsätze der sozialen Partnerschaft völlig außer Acht gelassen.“, so Optendrenk. Er fügte hinzu, dass die Beamtenverbände zu einem Dialog bereit gewesen wären. Auch im Gespräch mit der CDU-Fraktion hätten sie sich zu einem Dialog über Strukturreformen bekannt. „Das Ziel muss sein, die notwendige Haushaltskonsolidierung mit einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Einklang zu bringen.“ Angesichts der demografischen Entwicklung sei aber auch klar: „Wenn die Bevölkerungszahl kleiner wird, dann kann der öffentliche Dienst nicht in gleicher Größe fortbestehen.“