Soforthilfe und steuerliche Hilfen zur Unwetterkatastrophe

Das Land NRW unterstützt Privatpersonen ab sofort mit einer Soforthilfe zur „Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021″. Den Antrag des Landes NRW auf Soforthilfe für Privatpersonen finden Sie hier: Antragsformular zu IM RdErl Soforthilfe

Das Land NRW unterstützt private Hilfsleistungen ab sofort auch mit steuerlichen Hilfen, etwa bei der Behandlung von Sachspenden und Arbeitsleistungen in den Unglücksgebieten. Mehr dazu in der beigefügten Pressemitteilung: Pressemitteilung des FM – 23.07.2021