Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 30. Mai 2020 gültigen Fassung

Anbei finden Sie zu Ihrer Information den Link zur Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
In der ab dem 30. Mai 2020 gültigen Fassung: 200527_Fassung CoronaSchVO ab 30.05.2020

Die nachfolgenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards gelten für die nach der CoronaSchVO NRW zulässigen Angebote und Einrichtungen, soweit auf die folgende Anlage verwiesen wird: 200527_Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO ab 30.05.2020

Zudem finden Sie hier die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronaschutzverordnung vom 8. Mai 2020: 200527_Dritte VO zur Änderung der CoronaSchVO vom 08.05.2020

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