Finanzverwaltung hilft Tornado-Opfern im Kreis Viersen

Die von der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen gewährten Finanzhilfen für Unwetter-Geschädigte in Nordrhein-Westfalen gelten auch für die Tornado-Opfer im Kreis Viersen. Das bestätigte Finanzminister Lutz Lienenkämper auf Nachfrage der beiden Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk und Dr. Stefan Berger. Das habe die fachliche Prüfung der Experten im Finanzministerium ergeben. So können die Ämter den Steuerpflichtigen insbesondere durch die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenkommen.

Am 16.05.2018 hatte ein Tornado im Kreis Viersen teilweise starke Schäden angerichtet. Nach einer Einschätzung des Deutschen Wetterdiensts (DWD) handelte es sich um einen „mäßigen Tornado“ der Stufe 1, der bis zu 180 km/h erreichen kann. Gegen 18 Uhr war der Sturm über Viersen-Boisheim, Nettetal-Schaag, Schwalmtal-Dilkrath, sowie weitere Ortslagen von Schwalmtal und Niederkrüchten gezogen und hatte zahlreiche Häuser und Autos beschädigt und Wälder zerstört.

„Wir sind froh, dass wir den betroffenen Bürgern bei der Schadensregulierung behilflich sein können, sodass sie so beim Wiederaufbau und bei der Sanierung des zerstörten Eigentums finanziell entlastet werden“, so Berger und Optendrenk.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/ab-sofort-greifen-steuerliche-entlastungen-nach-den-heftigen-regenfaellen-nordrhein

Die vollständige Pressemitteilung: 2018-06-12 PM Berger Optendrenk Tornado im Kreis Viersen

LgSt Marcus Stefan