Land NRW fördert Ausbau der Notstromversorgung in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“ werden 39,45 Millionen Euro zur Förderung des Aufbaus von Notstromanlagen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Pflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bereitgestellt.

Dazu die Landtagsabgeordneten für den Kreis Viersen Guido Görtz, Britta Oellers und Dr. Marcus Optendrenk: „Mit den beinahe 40 Millionen Euro unterstützen wir ganz gezielt da, wo es nötig ist: in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, um im Notfall für einen längeren Stromausfall gewappnet zu sein und die Versorgung der Beteiligten sicherzustellen.“

Gefördert werden Maßnahmen zum Aufbau einer Notstromversorgung wie die Anschaffung von Geräten/Anlagen einschließlich erforderlicher baulicher Maßnahmen. Vollstationäre Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie die Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhalten eine pauschale Förderung von 25.000 Euro, teilstationäre Einrichtungen 10.000 Euro.

Die Einrichtungen können eine pauschale Projektförderung bei den Landschaftsverbänden ab dem 1. April 2023 beantragen.
Förderfähig sind ab dem 1. Januar 2023 begonnene Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt und abgerechnet werden.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: PM_Notstromversorgung