Weiterförderung der „Beratungsstellen Arbeit“: Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und gegen Arbeitsausbeutung

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Die seit 2021 vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Anlaufstellen „Beratungsstellen Arbeit“ für Arbeitslose, prekär Beschäftigte und von Arbeitsausbeutung betroffene Menschen werden ab dem 01. Januar 2023 weiterhin gefördert.
Sie werden bis Ende 2025 mit einem Volumen von 25 Millionen Euro vom Land Nordrhein- Westfalen unterstützt und zudem personell aufgestockt. Eine „Beratungsstelle Arbeit“ ist in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Für den Kreis Viersen ist die Förderung des Trägers „Initiative gegen Arbeitslosigkeit der Region Kempen-Kreis Viersen e.V.“ für die Förderjahre 2023-2025 vorgesehen.
Betroffene finden in den Beratungsstellen Rat zu Qualifizierung und Beschäftigung sowie Unterstützung bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen. Außerdem werden an allen Beratungsstandorten niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten angeboten.

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