Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) In der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung

Anbei finden Sie zu Ihrer Information den Link zur Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
In der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung: CoronaSchVo05-11

Die nachfolgenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards gelten für die nach der CoronaSchVO NRW zulässigen Angebote und Einrichtungen, soweit auf die folgende Anlage verwiesen wird: CoronaSchVOAuslegung05-11

Virus, Schutz, Coronavirus, Frau, Gesicht, Maske, Mund