Quarantäneverordnung des Landes NRW tritt in Kraft

Die neue Quarantäneverordnung des Landes tritt um 0 Uhr in Kraft. Danach ist ein Grenzübertritt aus den Niederlanden nach Deutschland zum Einkaufen oder als Ausflugstourismus bis auf Weiteres untersagt. Es gibt auch Bußgeldvorschriften und Kontrollen der Bundespolizei. Die Grenze bleibt aber offen für Güterverkehr, für Berufspendler und für Menschen, die enge Familienangehörige auf der anderen Seite der Grenze aufsuchen (z.B. getrennt lebende Elternteile).

Die aktuelle Verordnung finden Sie hier: 2020-04-09_CoronaEinreiseVO NRW_mit Begründung

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