Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Als Ihr Abgeordneter für den Wahlkreis Viersen II informiere ich Sie über eine Beschlussempfehlung von CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch.Dieses Thema ist besonders im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung sehr wichtig.

Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, dem Bundestag bis zum 1. September 2018 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.Insbesondere der Sorge vor Abmahnmissbrauch von kleinen und mittelständigen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Selbstständigen soll damit entgegengewirkt werden.

Ich begrüße diese Empfehlung sehr, zumal ich mich in der Landespolitik schon mehrfach zu diesem Thema geäußert und meine Befürchtungen kommuniziert habe. Die größten Sorgen dürften damit ausgeräumt werden.

Zur Information:

Bekämpfung von Abmahnmissbrauch bei der DSGVO

Gesetzesantrag des Freistaates Bayern im Bundesrat

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz