Marcus Optendrenk zu der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts:

Die Gerichte haben entschieden – Schluss mit der Rechthaberei auf dem Rücken der Beschäftigten

Zur heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zur verfassungswidrigen Neuregelung der Frauenförderung erklärt der haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Optendrenk:MO gehend Portrait

„ Heute hat das Oberverwaltungsgericht die Verfassungswidrigkeit der sogenannten Frauenförderung festgestellt. In sechs Musterverfahren hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die rot-grüne Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Beförderungsentscheidungen können somit nicht auf Grundlage dieser Regelung getroffen werden.

Die Koalitionsfraktionen von Rot-Grün müssen endlich die Realität erkennen und aufhören an der verfassungswidrigen Frauenförderung krampfhaft festzuhalten. Rot-Grün hat sich in den eigenen Fallstricken verheddert und trägt dies nun auf dem Rücken der Beschäftigten aus. Jetzt muss Schluss sein mit der rot-grünen Rechthaberei auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

Die CDU-Landtagsfraktion hat deshalb bereits am 22. November 2016 einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Durch unseren Gesetzentwurf wird es möglich, die beiden Verfassungsgrundsätze der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) und der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) für Frauen und Männer miteinander in Einklang zu bringen. Genau an diesen Grundsätzen hat das Oberverwaltungsgericht in seiner heutigen Entscheidung angeknüpft.“