Marcus Optendrenk zum Erhalt des 500-Euro-Scheins

Finger weg vom Bargeld – Nordrhein-Westfalen muss ein starkes Signal senden, um die Freiheit des BildBargeldverkehrs zu erhalten!

„Bargeld ist geprägte Freiheit“. So habe ich meine Rede zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion im September letzten Jahres überschrieben.

Diese Überschrift ist aktueller denn je. Die Europäische Zentralbank hat die Abschaffung des 500-Euro-Scheins verkündet. Die Ausgabe der größten Euro-Banknote soll demnach gegen Jahresende 2018 eingestellt werden. So will es die EZB. Und sie löst damit große Sorgen in der Bevölkerung aus. Einige werden sagen: „Ich habe noch nie mit einem 500-Euro-Schein bezahlt“. Das ist nicht der Punkt in der Debatte. Dieser Schritt darf nicht den Weg zur Abschaffung des Bargelds ebnen, auch nicht durch die Hintertür.

Es gibt Leute, die sagen: im Zeitalter der Digitalisierung zahlen immer weniger Menschen mit Bargeld. Siehe Norwegen, Schweden, Estland. Ja, das stimmt. Aber es muss eben die Freiheit der Bürger bleiben, ob sie mit Karte oder bar, per e-Banking oder Gutschein zahlen wollen. Sehr geehrte Damen und Herren: Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die nordrhein-westfälische SPD, angeführt vom Sheriff von Nottingham, Norbert Walter-Borjans möchte genau den Weg zur Bargeldabschaffung gehen. Schritt für Schritt. Der nächste Schritt ist die 5.000-Euro-Bargeldobergrenze. Dann wird diese Bargeldobergrenze Schritt für Schritt abgesenkt.

Im letzten Schritt das Bargeld abgeschafft. So sieht die Strategie aus – und je lauter Sie das bestreiten, desto wahrscheinlicher ist das. Mit der Behauptung, auch „Kriminelle nutzen Bargeld“, kann und darf man Bargeld nicht einschränken. In der Konsequenz müssten Sie die Abschaffung von Kunstdünger fordern, weil damit auch Sprengstoff hergestellt werden könnte. Oder um Ihren Gedanken zu übernehmen: Eine Kunstdünger-Obergrenze. Jemand, der gegen die Grundfesten unserer Verfassung verstoßen möchte, wird auch von keiner Bargeldobergrenze gestoppt. Die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss hat das deutlich gezeigt: Alle Sachverständigen – mit einer Ausnahme – haben sich deutlich gegen eine Bargeldobergrenze ausgesprochen.

Der interessierte Leser unseres Antrag hat erkannt: Unser Antrag gibt das Positionspapier der Grünen vom 08. März 2016 1:1 wieder. Die Inhalte sind so richtig dargestellt, dass wir sie übernommen haben. Wir sind gespannt, ob Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, zu Ihrer Überzeugung auch hier im Parlament stehen. Für uns steht die Rolle des Bargelds als ein wesentliches Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel nicht zur Disposition. Beschränkungen im Barzahlungsverkehr oder bei der Bargeldhaltung dürfen die Bürgerinnen und Bürger in ihren grundlegenden Freiheitsrechten nicht beeinträchtigen.

Dieser Punkt wurde von allen 16 Haushalts- und Finanzpolitischen Sprechern der CDU/CSU-Fraktionen der Länder am 05. April 2016 einstimmig beschlossen.

Denn: – Bargeld schützt vor negativen Zinsen. – Bargeld schützt unsere Daten. – Bargeld schafft Transparenz. – Bargeld ist ein kostenloses Zahlungsmittel. – Bargeld lässt Menschen am Wirtschaftsverkehr teilhaben. – Bargeld genießt Insolvenzschutz.

Allein diese vorgenannten Punkte zeigen eindrucksvoll, dass der Einstieg in die Abschaffung des Bargelds ein Theater bleiben sollte, wie Sie es, Herr Minister, und die SPD fordern. Wir laden alle Fraktionen ein, unseren Antrag zu unterstützen. Insbesondere die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, denn im Geist sind Sie Mitantragsteller. Herzlichen Dank!