Neuregelung des Länderfinanzausgleichs muss Anreiz- und Ausgleichsfunktionen für Nehmer- und Geberländer in Balance bringen

„Der Länderfinanzausgleich ist ein wichtiges Instrument, um die Finanzkraftunterschiede der Länder solidarisch auszugleichen. In der heutigen Ausgestaltung stehen Anreiz- und Ausgleichsfunktionen für Nehmer- und Geberländer jedoch nicht in Balance.“ Das konstatiert der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Optendrenk, anlässlich der aktuellen Diskussion um die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab dem Jahre 2019. Ein Geberland wie Bayern setzt sehr stark auf die Konsolidierung seines Landeshaushalts, während ein Nehmerland wie Nordrhein-Westfalen unter der rot-grünen Landesregierung auf Studienbeiträge verzichtet und ein beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt hat.

„Eine Reform muss sowohl einen solidarischen und leistungsfähigen Ausgleich als auch die Stärkung eines Anreizsystems beinhalten“, fordert Optendrenk. Dies sei Voraussetzung für eine Verbesserung des wirtschaftlichen Wachstums und eröffne die Chancen für eine größere finanzielle Selbstständigkeit der Länder. Nur unter diesen Prämissen könne von den Geberländern auch künftig ein hohes Maß an finanzieller Solidarität erwartet werden.

Optendrenk: „Wir streben eine gemeinsame Verhandlungslösung an. Es muss zügig mit einer sachlichen und konstruktiven Verständigung über die künftige Gestalt des Länderfinanzausgleiches begonnen werden.“