Berger und Optendrenk zur Flüchtlingspauschale und Flüchtlingszuweisung

Flüchtlingspauschale des Landes darf die realen Flüchtlingszahlen nicht ausblenden. Den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen fehlen insgesamt 6.257.509,40 Euro!

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Berger erklärt:
„Die Flüchtlingspauschale des Landes wird trotz der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung nicht den realen Herausforderungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen in diesem Jahr gerecht. Unser Kreis erhält nicht die Mittel, die für die großen Aufgaben der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen notwendig wären.
Denn nach dem aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Flüchtlingspauschale wird nicht die Zahl der Flüchtlinge zum 1. Januar 2016 zum Maßstab der Höhe der Landesmittel genommen, sondern ein Prognosewert aus dem Oktober vergangenen Jahres. Dabei lebten in den nordrhein-westfälischen Kommunen nach einer aktuellen Statistik der Bezirksregierung Arnsberg zum 1. Januar 2016 217.000 anstatt 181.000 Flüchtlinge. Für landesweit 35.000 Flüchtlinge sehen die Kommunen demnach keinen Cent.“
„Die Städte und Gemeinden im Kreis Viersen müssten demnach die Differenz zwischen Landesgeld und tatsächlichen Kosten selber ausgleichen. (Für die Städte und Gemeinden im Kreis bedeutet dies konkret an Belastung: Brüggen: 365.709,35 €, Grefrath: 322.619,43 €, Kempen: 737.913,65 €, Nettetal: 880.978,77 €, Niederkrüchten: 363.254,83 €, Schwalmtal: 408.274,17 €, Tönisvorst: 617.134,68 €, Viersen: 1.521.921,12 € und Willich 1.039.703,73 €.)
Diese Anpassung der Flüchtlingspauschale muss die rot-grüne Landesregierung jetzt vornehmen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Marcus Optendrenk. „Diesen Betrag brauchen auch andere Kommunen, um keine Steuern zu erhöhen oder Aufgaben zu reduzieren. Die kommunalen Haushalte dürfen nicht ins Wanken geraten, weil mit völlig überholten Prognosen geplant wird. Außerdem muss die Landesregierung endlich dafür sorgen, dass bei der Verteilung von Flüchtlingen keine Kommune benachteiligt wird. Die chaotische Praxis des Landes führt aktuell dazu, dass einige Kommunen eine erheblich geringere Anzahl an Flüchtlingen zugewiesen wird, die dann von anderen Kommunen ohne finanziellen Ausgleich aufzunehmen sind.“
Berger: „Der Innenminister scheint die Übersicht bei der Zuweisung von Flüchtlingen und bei der entsprechenden Verteilung der Flüchtlingspauschale mittlerweile völlig verloren zu haben. Die Verteilung der Landesmittel muss umgehend nach der tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge berechnet werden. Die Kommunen brauchen das Geld für die wirklich vor Ort zu versorgenden Flüchtlinge und nicht für irgendeine vom Innenministerium ausgedachte Anzahl an Asylbewerbern. Die Kommunen dürfen nicht dafür herhalten, die massiven Fehler des Innenministeriums auszubaden.“