Marcus Optendrenk und Oskar Burkert zum Hilfsfonds für Misshandlungsopfer in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie:

BildRot-Grün lehnt schnelle Lösung ab und spielt weiter auf Zeit

Zur heutigen Ablehnung der Änderungsanträge zum 2. Nachtragshaushalt 2015 im Landtag durch Rot-Grün erklären der haushalts- und finanzpolitische Sprecher, Marcus Optendrenk, und der Sozialexperte der CDU-Landtagsfraktion, Oskar Burkert:

MO Rede, Plenum, Rednerpult, Nahaufnahme 3 - webMarcus Optendrenk: „Bereits im Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Woche hatten wir den Antrag gestellt, den Anteil des Landes am Hilfsfonds von fünf Millionen Euro in den Haushalt einzustellen. Damit wollten wir den fraktionsübergreifenden Antrag zur Einrichtung eines Hilfsfonds für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 – 1990 (Drs. 16/8636) vom 12. Mai 2015 konkret umsetzen. Leider haben die Regierungsfraktionen unseren Antrag heute abgelehnt und sich damit gegen eine schnelle Lösung ausgesprochen.“

Oskar Burkert: „Die CDU-Fraktion hat sich von Anfang an für die Einrichtung eines Hilfsfonds‘ eingesetzt. Auch Minister Schneider und Minister Kutschaty hatten sich im Ausschuss beziehungsweise im Plenum entsprechend erklärt. Nun spielen ausgerechnet die Regierungsfraktionen auf Zeit und verschieben das Thema Opferentschädigung in den Haushalt 2016 – und das lediglich als Strichansatz, also ohne Etatisierung eines konkreten Betrags. Warum Rot-Grün taktische Spielchen in einem derart hochsensiblen Thema spielt, erschließt sich uns nicht.“