Kleine Anfrage 2203 der Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk und Klaus Voussem CDU

Ist die Zusage zusätzlicher 18,4 Millionen Euro Landeszuschüsse für die
Archäologische Zone Köln mit den Sparzielen des Effizienzteams der rot-grünen Landesregierung vereinbar?

Die Stadt Köln hat in einer Pressemitteilung am 8. April 2014 mitgeteilt, dass das Land Nordrhein-Westfalen seine Förderzusage für die Archäologische Zone in Köln um zusätzliche 18,4 Millionen Euro deutlich erhöht habe. Statt mit bisher 14,3 Millionen Euro hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr eine Zuschusszusage bis zu einer Höhe von 32,7 Millionen Euro erteilt. Der SPD-Landtagsabgeordneter Martin Börschel konnte diese Zusage im Rathaus ankündigen.
Rund 80 Prozent der förderungsfähigen Kosten der Archäologischen Zone wolle das Land aus Städtebauförderungsmitteln bezuschussen. Für die Stadt Köln bedeute die neue Portrait_Dr.MO_webFörderzusage eine deutliche Entlastung ihres Finanzanteiles für dieses Projekt. Bisher wurde mit einem Eigenanteil der Stadt Köln von 37,5 Millionen Euro gerechnet. Dieser werde sich nunmehr auf eine Summe von „um die 30 Millionen Euro“ reduzieren. Der Kölner Oberbürgermeister dankte insbesondere dem Landtagsabgeordneten Martin Börschel für sein Engagement.
Der Landtagsabgeordnete Martin Börschel ist in seiner Funktion als haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Mitglied im sogenannten Effizienzteam der Landesregierung, das im Landeshaushalt seit über drei Jahren nach Einsparpotential sucht.
Ein Vorschlag des Effizienzteams war die Umstellung der Denkmalförderung des Landes von einer Zuschuss- auf eine Darlehensförderung. Mit den Haushalten 2013 und 2014 wurden die Ansätze beim Denkmalschutz um fast 10 Mio. Euro auf 2,9 Mio. Euro gekürzt. Hierzu gehören auch die Ansätze zur Bodendenkmalpflege. Bisherige Praxis ist es, dass die
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen für archäologische Denkmalpflege zuständig sind, die Stadt Köln kümmert sich dagegen selbst um ihr Gebiet.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Ist die Erhöhung der Förderzusage für die Archäologische Zone Köln von 14,3 Mio. Euro auf 32,7 Mio. Euro zutreffend? (Falls zutreffend, warum?)
  2. In welcher Höhe wird die Archäologische Zone Köln aus dem Landeshaushalt gefördert? (Bitte unter genauer Angabe der Haushaltsstellen.)
  3. In welcher Höhe wird die archäologische Denkmalpflege in den übrigen Gebieten des Landes gefördert? (Bitte unter genauer Angabe der Haushaltsstellen.)
  4. Welche inhaltliche Begründung liegt der Erhöhung der Förderzusage um 18,4 Mio. Euro zu Grunde?
  5. Wie beurteilt das Effizienzteam die Erhöhung der Förderzusage der Landesregierung?

Dr. Marcus Optendrenk
Klaus Voussem

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5